- Bauherrschaft Bundesamt für Strassen
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Leistungen
ASTRA Richtlinien für konstruktive Einzelheiten von Brücken
Überarbeitung der Kapitel 3 und 8
(neues Kapitel 3: Brückenende) - Bearbeitung 2007 - 2009
In den ASTRA Richtlinien für konstruktive Einzelheiten von Brücken sind Vorgaben für die konstruktive Ausbildung von Kunstbauten der Nationalstrassen festgelegt. Diese Richtlinien werden periodisch überarbeitet, um neue Erkenntnisse zu berücksichtigen.
Im Rahmen der Überarbeitung der Richtlinien wurden die bisherigen Kapitel 3 + 8 („Brückenende“ resp. „Übergang Brücke-Strasse“) zu einem neuen Kapitel Brückenende zusammengefasst. Die Bearbeitung erfolgte durch dsp Ingenieure & Planer in Absprache mit einer Begleitkommission des ASTRA, welcher auch Vertreter von kantonalen Tiefbauämtern angehörten. Im neuen Kapitel Brückenende wurden die Erkenntnisse aus dem Forschungsprojekt „integrale Brücken“ berücksichtigt, welches ebenfalls durch die dsp Ingenieure & Planer AG bearbeitet wurde. Eine wesentliche Neuerung besteht darin, dass anstelle der Brückenlänge die Grösse der rechnerischen Verschiebungen der Brückenenden als Kriterium für die Notwendigkeit eines Fahrbahnübergangs herangezogen wird. Diese Verschiebungen entsprechen bei geraden Brücken in guter Näherung den unbehinderten Längenänderungen des Überbaus, da diese durch die Brückenenden unter normalen Verhältnissen nur wenig behindert werden. Mit dem neuen Kriterium kann berücksichtigt werden, dass bei alten Bauwerken nur noch verhältnismässig geringe Bewegungen der Brückenenden auftreten (praktisch ausschliesslich infolge Temperatur), da die Langzeitverformungen des Betons abgeklungen sind. Dadurch können bei Instandsetzungen Fahrbahnübergänge eliminiert werden.